Ökologische und soziale Risiken sind ein fester Bestandteil unserer Risikobetrachtung
In Kürze
- Neue Schulungen zu Umwelt- und Sozialrisiken eingeführt
- Deutlich mehr Transaktionen auf ökologische und soziale Faktoren überprüft
- Dialog mit verschiedenen Interessengruppen zum Thema CO2-Risiken
Integrität ist einer der Kernwerte der Deutschen Bank. Das Richtige zu tun und nach hohen ethischen Standards zu handeln schließt für uns mit ein, potenziell negative Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Natur oder die Gesellschaft möglichst zu vermeiden.
Als globale Bank arbeiten wir mit Kunden aus allen Bereichen der Wirtschaft zusammen. Wir müssen daher die ökologischen und sozialen Risiken (ES-Risiken), die von einer Branche, einem Kunden oder einer Transaktion ausgehen können, ebenso kennen und bewerten wie die Risiken unseres Bankgeschäfts.
ES-Risiken sind sehr komplex. Sie reichen von Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung und Artengefährdung über Landkonflikte bis hin zu Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit. Ein effektives Management dieser Risiken ist unverzichtbar, um einerseits negative Folgen für die Natur oder die Gesellschaft zu vermeiden, andererseits aber auch um Finanz- und Reputationsrisiken für die Deutsche Bank zu begrenzen und neue Geschäftsmöglichkeiten zu eröffnen.
Die Bewertung von ES-Risiken ist umfassend in unsere Risikomanagementprozesse integriert. Wir schließen keine Geschäftsfelder pauschal aus, sondern entscheiden stets von Fall zu Fall. Wir finanzieren jedoch weder Geschäfte in Zusammenhang mit Pornografie noch die Produktion oder den Handel mit Streumunition.
Umwelt- und Sozialrisiken effektiv steuern
Unser Rahmenwerk zum Umgang mit Umwelt- und Sozialrisiken (ES-Risikorahmenwerk) ist seit 2011 integraler Bestandteil unseres Reputationsrisiko-Management-Programms (RRM-Programm).
Das RRM-Programm gibt einheitliche Normen für die Identifikation, Eskalation und Vermeidung von Reputationsrisiken vor, die sich aus unseren Geschäften ergeben können. Für seine Umsetzung waren im Jahr 2014 fünf regionale und drei divisionale Reputationsrisiko-Komitees verantwortlich. Sie setzen sich aus Führungskräften unserer Geschäftsbereiche und Kontrollfunktionen zusammen.
Sofern es von unserem Regional Management oder unseren Kontrollfunktionen als notwendig erachtet wird oder bestimmte Konzernrichtlinien – etwa zur Annahme neuer Kunden – es erfordern, wird die Entscheidung über transaktionsbezogene Reputationsrisiken an das Group Reputational Risk Committee (GRRC) weitergeleitet. (Siehe Kontrollprozesse)
Das GRRC ist unser höchstes Entscheidungsgremium in Zusammenhang mit Reputationsrisiken. Es wurde vom Vorstand der Bank einberufen und wird von einem Vorstandsmitglied geleitet. Die Mehrzahl der diskutierten Transaktionen konnte jedoch in unseren regionalen oder divisionalen Komitees ohne Weiterleitung an das GRRC entschieden werden.
Das GRRC berichtet mindestens einmal monatlich an das Risk Executive Committee und informiert den Vorstand regelmäßig über Reputationsrisiken. Einmal im Quartal erhält es einen Bericht zu ES-Risiken sowie zu sich abzeichnenden Umwelt- und Sozialtrends und -vorschriften.
ES-Risiken im Reputationsrisikomanagement

Klare Abläufe und Verantwortlichkeiten
Unser ES-Risikorahmenwerk definiert konzernweit die Verantwortlichkeiten und Prozesse für alle Stufen der ES-Risikoprüfung:
- Risikoidentifizierung
- Risikobewertung
- Entscheidung
- Folgeüberwachung
Die Mitarbeiter in unseren Geschäftsbereichen sind in erster Linie für die Identifizierung von ES-Risiken verantwortlich. Ein sogenannter Reputational Risk Analysis Desk Guide unterstützt sie bei dieser Aufgabe. Er definiert Branchen und Geschäftssegmente, die in einem engen Zusammenhang mit potenziellen ES-Risiken stehen:
- Raumfahrt und Verteidigung
- Chemikalien
- Stahl- und Metallverarbeitung und Bergbau
- Öl und Gas
- Zellstoff, Papier und Forstwirtschaft
- Versorgungsbereich
- andere CO2-intensive Bereiche
Der Desk Guide enthält einen Katalog grundsätzlicher Fragen. Sie beziehen sich auf:
- die Region
- die Branche
- Auswirkungen auf die Umwelt
- soziale Folgen
- Menschenrechtsaspekte
- Widerstand gegen das geplante Geschäft
ES-Risikorahmenwerk

Für eine weitergehende Analyse stellt das ES-Risikorahmenwerk zusätzliche Fragen und Leitlinien bereit. Sobald ES-Risiken festgestellt werden, müssen die Nachhaltigkeitsexperten der Bank in den Prozess der Risikobewertung einbezogen werden. Sie diskutieren mit den Geschäftsbereichen über kritische Aspekte einer Transaktion oder Kundenbeziehung und liefern erforderliche Informationen zur umfassenden Beurteilung von Risiken. Neben unserer internen Due Diligence-Prüfung suchen wir den direkten Austausch mit dem Kunden, greifen gegebenenfalls auf Informationen aus externen Datenbanken wie beispielsweise MSCI zurück oder beziehen das Know-how unabhängiger Experten in unsere Entscheidungsfindung ein.
Die identifizierten Risiken stufen wir in unterschiedliche Klassen ein. Sie reichen von für die Bank akzeptabel, bedingt akzeptabel bis zu inakzeptabel.
ES-Risikorahmenwerk: Prozess und Verantwortlichkeiten

Transaktionen mit bedingt akzeptablen ES-Risiken setzen für eine positive Entscheidung die Bereitschaft unseres Kunden voraus, gemeinsam vereinbarte Maßnahmen umzusetzen. Die Art der Überwachung von Vereinbarungen richtet sich nach der jeweiligen Vertragsstruktur und der Art der Maßnahmen. Auflagen können von der einmaligen Bereitstellung von Informationen bis hin zu regelmäßigen Begehungen mit Sachverständigen reichen.
Das Prüfverfahren verbessern
Ein IT-gestützter Prozess unterstützt die ES-Risikoprüfung. Nach einer Entwurfs-, Auswahl-, Bau- und Testphase nahmen wir eine entsprechende IT-Plattform im Jahr 2014 in Betrieb. Die Plattform:
- Unterstützt einen klaren und überprüfbaren Prozess: Alle entscheidungsrelevanten Dokumente werden im System abgelegt.
- Ermöglicht Standardisierung: Zu allen Transaktionen werden dieselben Basisinformationen abgefragt.
- Steigert die Effizienz: Ehe eine Transaktion übergeben werden kann, müssen alle für eine erste Bewertung erforderlichen Informationen eingegeben sein.
Das Management von Umwelt- und Sozialrisiken stärken
Wir beobachten kontinuierlich globale Entwicklungen, um sich abzeichnende ökologische und soziale Herausforderungen frühzeitig erkennen zu können. Wir tauschen uns regelmäßig mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft aus, um kontroverse Themen besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen treffen zu können. Sofern erforderlich, entwickeln wir neue Leitlinien und Vorgaben zur Steuerung und Reduzierung von ES-Risiken. Wir sind der Ansicht, dass die Reduzierung bestimmter Risiken ein gemeinsames Vorgehen erfordert. Wir engagieren uns deshalb, soweit dies vertretbar ist, in Initiativen mit anderen Finanzdienstleistern. Im Jahr 2014 beteiligten wir uns beispielsweise am Agrarrohstoffpakt (Soft Commodities Compact) und gestalteten Leitlinien zur Behandlung von CO2-Risiken mit.
Im Jahr 2014 haben wir zudem eine klare Position zu Transaktionen in oder in der Nähe von Welterbestätten formuliert und werden im ersten Halbjahr 2015 Leitlinien für den Fischereisektor erstellen.
CO2-Risiken
Untersuchungen der Internationalen Energieagentur, des Weltklimarats und der britischen Carbon Tracker-Initiative zufolge müssten weite Teile der vorhandenen fossilen Energieträger ungenutzt bleiben, um den Klimawandel zu begrenzen. Diese ungenutzten Energiereserven werden auch als „stranded assets“ oder CO2-Risiken („carbon asset risk“) bezeichnet.
Die Untersuchungen führten zu einer breiten Debatte darüber, ob der Finanzsektor bei den finanziellen Risiken des Übergangs zu einer CO2-armen Wirtschaft politische, ökonomische und soziale Aspekte angemessen berücksichtigt.
Daraufhin haben das World Resources Institute in Washington und die UNEP-Finanzinitiative Leitlinien initiiert, die Finanzinstitute und Investoren bei der Identifizierung, Bewertung und Steuerung von CO2-Risiken unterstützen sollen. Entwickelt werden diese Leitlinien im Rahmen des im Greenhouse Gas Protocol festgelegten Multi-Stakeholder-Prozesses unter Beteiligung von Vertretern von Banken, Investoren, wissenschaftlichen Einrichtungen, Beratungsunternehmen und Umweltorganisationen. In Anerkennung unseres Nachhaltigkeitsansatzes wurde unserem Group Sustainability Officer ein Sitz im Advisory Committee angeboten.
Die Leitlinien dienen dem Schutz vor Verlusten bei Investitions- und Kreditentscheidungen und bei der Verwaltung von Portfolios. Ihre Verabschiedung ist für das Jahr 2015 geplant.
ES-Risikorahmenwerk

Die Zahl der durch unsere Nachhaltigkeitsspezialisten geprüften Transaktionen ist im Jahr 2014 deutlich gestiegen. Diese Entwicklung ist insbesondere auf ein wachsendes Bewusstsein unserer Mitarbeiter für ES-Risiken zurückzuführen.
Entscheidungen können in den meisten Fällen in den Geschäftsbereichen unter Anwendung des ES-Risikorahmenwerks getroffen werden. Eine Eskalation an eines unserer Reputational Risk Committees ist nur in Einzelfällen notwendig. Im Jahr 2014 wurden 13 der 1.250 geprüften Fälle wegen Umwelt- oder sozialer Themen an regionale und divisionale Reputational Risk Committees weitergeleitet. Zwei Fälle wurden an das Group Reputational Risk Committee eskaliert.
Eskalation von Reputationsrisiken |
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Anzahl Transaktionen |
2014 |
2013 |
2012 |
An regionale oder divisionale Reputational Risk Committees |
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|
|
Gesamt |
170 |
98 |
95 |
Davon wegen Umwelt- oder sozialer Themen |
13 |
7 |
15 |
An das Group Reputational Risk Committee |
|
|
|
Gesamt |
13 |
8 |
7 |
Davon wegen Umwelt- oder sozialer Themen |
2 |
0 |
1 |
Gesamt |
183 |
106 |
102 |
Davon wegen Umwelt- oder sozialer Themen |
15 |
7 |
16 |
Aufmerksamkeit und Kenntnisse steigern
Um das Bewusstsein für ES-Risiken weiter zu schärfen, haben wir ein Trainingskonzept entwickelt. Es ergänzt Initiativen wie Nachhaltigkeitstage und Earth Week sowie Präsentationen bei Veranstaltungen. Nach der Umsetzung in Deutschland wird das Training im Jahr 2015 konzernweit eingeführt.
Das Training umfasst fünf Blöcke:
- Diskussion über Nachhaltigkeitstrends
- Bedeutung von Nachhaltigkeit für alle Geschäftsbereiche und Kunden
- Einführung in den Nachhaltigkeitsansatz der Deutschen Bank unter besonderer Berücksichtigung des Risikomanagements
- Diskussion über den Governance-Rahmen für Umwelt- und Sozialrisiken
- Fallstudien zur praktischen Anwendung des ES-Risikorahmenwerks und spezifischer Leitlinien
Fallbeispiel ES-Risiken: Finanzierung eines Kohlekraftwerks
Hintergrund
Die Deutsche Bank wurde von der Regierung eines Karibikstaates gebeten, die Finanzierung für ein Kohlekraftwerk zu strukturieren. Wir unterstützen den Ausbau erneuerbarer Energien und den Übergang zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft; wir sind jedoch auch überzeugt, dass Kohle in den meisten Ländern während einer Übergangszeit weiterhin unverzichtbar bleiben wird, bis die erneuerbaren Energien die Nachfrage in ausreichendem Maß decken.
Beurteilung von ES-Risiken
An erster Stelle stand ein Abgleich mit den spezifischen Richtlinien, die wir für die Finanzierung neuer Kohlekraftwerke entwickelt haben. Die Beurteilung umfasste unter anderem:
- den Mix der Energieerzeugung des Landes und die aktuelle Versorgungssituation, beispielsweise im Hinblick auf die installierte Kapazität je Energieträger sowie auf bestehende Engpässe bei der Energieversorgung
- die Ziele der Regierung für die Energieerzeugung
- die CO2-Emissionen des Landes, in dem das Projekt angesiedelt ist – auch im Vergleich zu ähnlichen Staaten
- die Verfügbarkeit von alternativen Energieträgern; durchgeführte Studien und Untersuchungen zur Evaluierung von Alternativen
- die Wahl der Technologie
- den Emissionsausstoß durch das Projekt
- weitere Umweltauswirkungen und soziale Aspekte, beispielsweise die Beeinträchtigung der lokalen Bevölkerung und die Notwendigkeit von Umsiedlungen
Unterstützt von einem unabhängigen Experten für Kohlekraft, wurde ein intensiver Dialog mit den Initiatoren des Projekts geführt, um verschiedene Fragen in Zusammenhang mit den genannten Punkten zu klären. Ergänzend dazu gab es einen Vor-Ort-Termin.
Ergebnisse und Handlungsfelder
Bei der Analyse möglicher Alternativen stellte sich Kohle als der gegenwärtig einzige verfügbare Energieträger heraus, der dem nicht ausreichend gedeckten Energiebedarf gerecht werden kann. Parallel laufen jedoch bereits Planungen und Entwicklungen für Projekte mit erneuerbaren Energien wie Wind- und Wasserkraft.
Die für das Projekt vorgesehene Technologie war auf den ersten Blick weniger effizient und emissionsintensiver als andere verfügbare Technologien. Nach gründlicher Prüfung kamen die Deutsche Bank, der Projektentwickler und unabhängige Experten gemeinsam zu folgendem Ergebnis:
- Die optimale Leistung der Anlage liegt zwischen 330 und 350 MW. Somit erreicht sie nicht die Kapazität von Anlagen, die höhere Technologien anwenden (ab 400 MW).
- Der Projektentwickler garantierte, dass die Effizienz und der Emissionsausstoß des Projekts den IFC-Standards für Wärmekraftwerke, die für höhere Technologien gelten, entsprechen werden.
- Für das Projekt sind die für diesen Anlagentyp leistungsfähigsten Technologien zur Emissionsminderung vorgesehen.
- Die Anlage wird so ausgelegt, dass sie den Anforderungen der Weltbank zur Finanzierung von Kohlekraftwerken entspricht.
Der Austausch zeigte auch, dass weitere Aspekte zu berücksichtigen waren. Als wichtige Überlegungen im Entscheidungsprozess erwiesen sich beispielsweise die Verfügbarkeit von technologischem Know-how vor Ort und die Fähigkeit des Landes, einen bestimmten Anlagentyp zu betreiben und zu warten.
Die für die Produktion vorgesehene Kohle ist eine Voraussetzung dafür, das garantierte Emissionsniveau einhalten zu können. Deshalb umfasste die unabhängige Prüfung auch die Untersuchung der verfügbaren Kohle, um nachzuweisen, dass sie zu den kalkulierten Kosten vorhanden ist und der garantierte CO2-Ausstoß nicht überschritten wird.
Entscheidung und weiteres Vorgehen
Positive Entscheidung für das Projekt. Spezielle Vereinbarungen für den Fall einer Überschreitung der garantierten Emissionswerte wurden getroffen.
Wahrung der Menschenrechte
Die Achtung von Menschenrechten ist für uns von elementarer Bedeutung, sowohl vor dem Hintergrund unserer Werte und Überzeugungen (siehe Die Werte und Überzeugungen der Deutschen Bank), aber auch als Unterzeichnerin des UN Global Compact. Unsere internen Richtlinien und Weisungen machen unser Bekenntnis zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte deutlich.
Nach den UN-Leitprinzipien obliegt der Schutz der Menschenrechte zunächst und vor allem den Staaten. Allerdings können wir jederzeit über unsere Geschäftsbeziehungen mit bestimmten Kunden dem Vorwurf ausgesetzt sein, zu der Verletzung von Menschenrechten wie Land-, Arbeits-, Gesundheits-, Sicherheits- oder anderen Rechten beigetragen zu haben. Vor der Finanzierung eines Geschäfts prüfen wir daher, ob die Geschäftsaktivitäten und Entscheidungen der Kunden etwaige Menschenrechte einschränken, und ergreifen geeignete Maßnahmen, etwaige Risiken zu vermeiden.
Wir bekennen uns zu den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Die Anforderungen des Rahmenwerks „Protect, Respect and Remedy“ (Schutz, Achtung, Abhilfe) der UN-Leitprinzipien in allen Aspekten unseres Geschäfts zu erfüllen, ist ein komplexer Prozess. Er erfordert einen umfassenden Ansatz zur Identifizierung und Steuerung möglicher Risiken. Menschenrechtsaspekte sind in unseren internen Richtlinien verankert, zum Beispiel als Teil des Prüfungsprozesses innerhalb unseres Rahmenwerks zu Umwelt- und Sozialrisiken. Außerdem erläutern unsere sektorspezifischen Leitlinien spezielle Risikobereiche und geben Hinweise zum Umgang mit den potenziellen Risiken.
Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran, unser Verständnis für die verschiedenen Aspekte von Menschenrechtsthemen zu verbessern. Beispielsweise sind wir aktiv eingebunden in die Diskussionen der Thun-Gruppe, ein Zusammenschluss von Banken, dessen Ziel es ist, ein besseres Verständnis der UN-Leitprinzipien zu erlangen und Wege zu finden, wie diese im Bankgeschäft angewendet werden können.
Beschwerden wegen Menschenrechtsverletzungen werden wie andere Beschwerden zunächst in den jeweiligen Geschäftsbereichen bearbeitet, zum Beispiel im Rahmen ihres Beschwerdemanagements. Gemäß der 2008 eingeführten Richtlinie zum Beschwerdemanagement sind unsere Geschäftsbereiche verpflichtet, spezielle Einheiten zur Bearbeitung von Beschwerden einzurichten. Unsere Kunden und Dritte können Beschwerden bei jeder Niederlassung der Deutschen Bank, per Telefon, auf unserer Website, auf unseren Social Media-Kanälen oder per Brief einbringen.
Unser Standpunkt zu Schlüsselthemen
Unser Standpunkt zu Schlüsselthemen deutsche-bank.de/cr/positionen | ||
Thema |
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Unser Standpunkt |
Agrarrohstoffe |
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Zahlreiche Studien haben keine überzeugenden Belege dafür gebracht, dass finanzielle Aktivitäten zu höheren Preisen oder stärkeren Preisschwankungen führen. Wir sind überzeugt davon, dass Finanzprodukte eine wichtige Voraussetzung für funktionierende Märkte sind, und wir unterstützen Forderungen nach mehr Transparenz und angemessenen gesetzlichen Regelungen. |
Kernkraft |
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Wir sehen die Kernenergie als wichtige, CO2-arme Brückentechnologie auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Energiemix. Deshalb finanzieren wir Transaktionen im zivilen Kernkraftsektor, wenn sie länder- und projektspezifische Kriterien erfüllen, beispielsweise die Einhaltung wesentlicher internationaler Abkommen und Verträge sowie von Gesundheits-, Sicherheits-, Umwelt- und Sozialstandards. |
Kohle |
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Kohle wird weiterhin benötigt, bis die erneuerbaren Energien die Nachfrage in ausreichendem Maß abdecken. Bei Bergbauvorhaben und der Energiegewinnung erwarten wir die Anwendung von optimalen Technologien, um die negativen Auswirkungen auf die Umwelt möglichst gering zu halten. Zudem fordern wir, dass sie Nachhaltigkeitskriterien wie die IFC Performance Standards berücksichtigen und ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem wie etwa nach ISO 14001 einrichten. |
Menschenrechte |
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Wir haben die Selbstverpflichtung UN Global Compact unterzeichnet, die sich ausdrücklich dazu bekennt, die Menschenrechte zu achten. Unsere internen Richtlinien spiegeln Menschenrechtsaspekte im Sinne der UN-Leitlinien wider. Die Menschenrechte sind auch Teil des Prüfungsprozesses im Rahmen unseres ES-Risikorahmenwerks. Unsere sektorspezifischen Richtlinien erläutern mögliche Fälle und geben Hinweise, wie damit umzugehen ist. |
Monokulturen und Palmöl |
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Wir sind uns der Risiken des Palmölsektors bewusst, erkennen jedoch gleichzeitig seine Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in einigen Ländern und für viele Produkte an. Als Mindeststandard fordern wir von Kunden, über einen Zertifizierungsplan für Plantagen oder Mühlen zu verfügen, der den Kriterien des Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) entspricht. |
Waffen/Streumunition |
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Die Deutsche Bank stellt seit dem Jahr 2009 keine direkte Finanzierung von Streumunition zur Verfügung. Seit 2011 arbeiten wir nicht mehr mit Konglomeraten zusammen, die Geschäft mit nach der Oslo-Konvention verbotener Streumunition oder deren Bestandteilen machen. Einige Vertragsbeziehungen haben wir beendet und bestehende Verträge verlängern wir nicht. In Zweifelsfällen lassen wir uns schriftlich bestätigen, dass Unternehmen keine Geschäfte mit Streumunition machen, ehe wir eine Geschäftsbeziehung beginnen oder fortführen. |
Wasserkraft |
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Durch unser ES-Risikorahmenwerk beurteilen wir die möglichen negativen sozialen und ökologischen Auswirkungen von Wasserkraftprojekten. Bevor wir Finanzierungen in Erwägung ziehen, verlangen wir stets die Einhaltung angemessener Nachhaltigkeitsstandards. |
Welterbestätten |
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Wir werden Aktivitäten in oder in der Nähe von Welterbestätten nur unterstützen, wenn die jeweilige Regierung oder die UNESCO bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen die Stätte nicht gefährden. |
Nachhaltige Fischerei
Der Fischereisektor spielt eine bedeutende Rolle für die Weltwirtschaft. Für eine Milliarde Menschen, vor allem in Entwicklungsländern, stellt Fisch die Hauptproteinquelle dar. Etwa 10 % der Weltbevölkerung leben von Fischerei und Aquakultur.
Nachhaltige Fischerei bedeutet, durch wirksame Schutz-, Bewirtschaftungs- und Entwicklungsmaßnahmen verantwortungsbewusst mit aquatischen Ressourcen umzugehen. Diesem Ziel stehen mehrere Herausforderungen gegenüber. Weltweit werden jährlich zwischen 11 und 26 Mio t Fische und Meeresfrüchte illegal, unangemeldet und unreguliert gefangen. Der wirtschaftliche Schaden liegt Schätzungen zufolge bei 50 Mrd US$ jährlich. Eine weitere Herausforderung
ist der Arbeitsschutz im Fischereisektor. Die Arbeitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen zählen zu den schlechtesten weltweit. Besatzungsmitglieder sind häufig Opfer von Gewalt, werden zu gering oder gar nicht bezahlt und in extremen Fällen an Bord festgehalten.
Entwicklung von Leitlinien
Einer nachhaltigen Fischerei, wie im UN-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Fischerei der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) dargelegt, stehen jedoch zum Beispiel fehlende Durchsetzungsmechanismen und operative Daten entgegen. Vor diesem Hintergrund will die Deutsche Bank – in Zusammenarbeit mit Experten – interne Leitlinien für den Fischereisektor erarbeiten.