Deutsche Bank
Unternehmerische Verantwortung Bericht 2014
Deutsche Bank Geschäftsbericht 2013
Kontrollprozesse

Fenster schließen

Kontrollprozesse

In Kürze

  • Stärkung unserer Kontrollen durch Investitionen in Mitarbeiter und Prozesse
  • Einführung eines neuen, risikobasierten „Know Your Customer“-Ansatzes
  • Neue Richtlinie betont Null-Toleranz-Haltung gegenüber Bestechung und Korruption

Die Bekämpfung von Aktivitäten im Bereich der Finanzkriminalität wie Geldwäsche, Bestechung, Korruption und Betrug, die Finanzierung terroristischer Aktivitäten sowie Sanktionen und Embargos erfordern internationale Maßnahmen und interne Kontrollen. Wir befürworten deshalb wirksame internationale Vorschriften und Verfahren zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, um die Stabilität der Banken und die Integrität des internationalen Finanzsystems zu gewährleisten. Damit wird auch verhindert, dass die Deutsche Bank für kriminelle Zwecke missbraucht werden kann.

Verantwortlichkeiten zum Schutz vor Finanzkriminalität gebündelt

Zur Stärkung von Aufsicht und Kontrolle (siehe Kontrollrahmenwerk) haben wir unsere internen Kontrollprozesse weiter ausgebaut. Als Teil unserer zweiten Verteidigungslinie führten wir die Verantwortlichkeiten zum Schutz vor Finanzkriminalität unter dem Dach einer neuen „Anti Financial Crime“-Einheit (AFC) zusammen. Der verantwortliche Leiter berichtet vierteljährlich an den Vorstand. Darüber hinaus haben wir die Mitarbeiterzahl in allen Verteidigungslinien deutlich um rund 30 % erhöht.

Unsere Geschäftsbereiche sind primär für die ihrem Geschäft innewohnenden Risiken verantwortlich. Unsere Mitarbeiter bilden daher die erste Verteidigungslinie zur Abwehr möglicher Risiken. Gemäß unseren Werten und Überzeugungen (siehe Die Werte und Überzeugungen der Deutschen Bank) fordern wir sie aktiv auf, sich mit Fragen oder Bedenken zum Umgang mit Risiken und unangemessenen Geschäftspraktiken an ihre Vorgesetzten oder die entsprechenden Kontrollfunktionen zu wenden. Falls erforderlich, steht ihnen dafür auch ein anonymer Whistleblowing-Service zur Verfügung. Alle eingehenden Hinweise werden unabhängig überprüft. Entsprechend unseren Richtlinien darf es für einen Hinweisgeber keine negativen Konsequenzen geben.

Im Jahr 2014 haben wir unsere Whistleblowing-Weisungen und -Prozesse ausgeweitet. Sie enthalten jetzt auch die Kontaktdaten des Teams zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung (Anti-Bribery and Corruption, ABC). Zudem haben wir Leitlinien für Vorgesetzte zum Umgang mit Hinweisen veröffentlicht und rund 20.000 Führungskräfte zu diesem Thema geschult.

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern

Wir verpflichten uns, in allen Einheiten der Deutschen Bank strenge Vorschriften zum Schutz vor Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstiger Finanzkriminalität einzuhalten, und richten unser Verhalten weltweit am deutschen Geldwäschegesetz und an anderen einschlägigen Vorschriften aus.

Für die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ein eigenes Team innerhalb unserer Abteilung zur Bekämpfung von Finanzkriminalität zuständig. Interne Richtlinien zur Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering, AML) und Überprüfung unserer Kunden (Know Your Customer, KYC) sollen sicherstellen, dass:

  • Vorschriften zur Identifizierung, Authentifizierung, Erfassung und Archivierung von Kundendaten eingehalten werden
  • kritische Transaktionen erkannt werden und vor verdächtigen Aktivitäten intern gewarnt wird
  • interne Richtlinien, Verfahren und Kontrollen entwickelt, aktualisiert und umgesetzt werden
  • Anforderungen zur Anwendung der Geldtransferverordnung klar definiert werden

Maßnahmen zur Umsetzung unserer Richtlinien werden von den Geschäftsbereichen umgesetzt, von AFC überprüft und mindestens einmal jährlich aktualisiert. Sie schließen ausdrücklich das Recht ein, einzelne Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen zu untersagen.

Wirtschaftssanktionen und Embargos

Finanzinstitute spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung von Wirtschaftssanktionen und Embargos sowie bei der Verhinderung von Terrorismusfinanzierung.

Ein robustes Compliance-Programm und strenge Richtlinien und Weisungen regeln unseren Umgang mit Sanktionen und Embargos. Sie schließen Risiken ein, die sich aus der Vielfalt unserer Kunden und aus unserer weltweiten Geschäftstätigkeit ergeben können. Wir überprüfen Kunden vor und in regelmäßigen Abständen nach der Einrichtung eines Kontos und überwachen Transaktionen, die von oder durch die Deutsche Bank durchgeführt werden. Auf diese Weise erkennen wir Geschäfte, die Beschränkungen unterliegen.

Wir schulen unsere Mitarbeiter konzernweit und setzen gezielt Maßnahmen um, die das Bewusstsein für Sanktionen und Embargos stärken. Ein Schwerpunkt im Jahr 2014 lag auf den Entwicklungen in Zusammenhang mit der Ukrainekrise und den damit verbundenen Strafmaßnahmen der Europäischen Union sowie der USA. Wir informierten intensiv über unsere internen Kommunikationskanäle und wandten uns zudem gezielt an Mitarbeiter in unseren Geschäftsbereichen und Kontrollfunktionen, um ein Höchstmaß an Aufmerksamkeit zu erreichen.

Wirkungsvolle Maßnahmen gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung setzen eine genaue Kenntnis unserer Kunden voraus. KYC-Standards und -Verfahren sind deshalb von entscheidender Bedeutung, unsere hohen ethischen und professionellen Maßstäbe umzusetzen und die Bank und unsere Produkte und Dienstleistungen vor kriminellem Missbrauch zu schützen.

Know Your Customer

ist eine wichtige Grundlage, um Risiken zu vermeiden

2014 haben wir für alle Geschäftsbereiche und Einheiten ein neues, risikobasiertes KYC-Rahmenwerk entwickelt. Es beinhaltet umfassende Methoden zur Einschätzung von Länder-, Branchen- und Produktrisiken und unterstützt die Bewertung von Geldwäscherisiken. Das neue Rahmenwerk wird bis 2016 in allen Ländern eingeführt. Um eine einheitliche Umsetzung der Standards zu gewährleisten, haben wir ein KYC Center of Excellence gegründet. Dabei handelt es sich um ein Team von Fachexperten, das eine zentrale Aufsicht unserer Prozesse ermöglicht, Beratungsdienstleistungen zur Verfügung stellt sowie Best Practice-Beispiele und neue aufsichtsrechtliche Entwicklungen vermittelt. Es prüft gegebenenfalls Ausnahmen von den KYC-Richtlinien und gibt Entscheidungsempfehlungen an das AFC Senior Management. Unter dem Vorsitz des Global Head of Anti-Financial Crime setzt es sich aus den regionalen AFC-Leitern und den Verantwortlichen für die Themen Embargo, Schutz vor Betrug und ABC zusammen.

Unsere KYC-Richtlinien definieren Verantwortlichkeiten und Kontrollen und regeln, wie potenzielle Risiken kontrolliert, gemeldet, dokumentiert und – falls nötig – zur Entscheidungsfindung weitergeleitet werden. Besondere Aufmerksamkeit erfahren dabei Hochrisikokunden und „politisch exponierte Personen“. Geschäftsbeziehungen mit diesen Kundengruppen müssen vom Senior Management und vom AFC-Bereich geprüft und genehmigt werden.

Wir überprüfen Kundendaten vor Aufnahme einer Kundenbeziehung und beurteilen bestehende Kunden monatlich anhand intern und extern verfügbarer Negativlisten bezüglich Terrorismusfinanzierung, Finanzkriminalität, Korruption oder Steuerhinterziehung. Der Prüfumfang wurde in Übereinstimmung mit unseren neuen KYC-Richtlinien erweitert und in dieser Form bereits auf die Hälfte der relevanten Kundendatenquellen angewendet. Die Einführung des erweiterten Prüfumfangs wird 2015 abgeschlossen sein.

Gegen Bestechung und Korruption vorgehen

Null Toleranz

gegenüber Bestechung und Korruption

Wir dulden weder Bestechung noch jedwede Form von Korruption und bieten oder akzeptieren keine unzulässigen Anreize. Allen unseren Mitarbeitern ebenso wie Dritten, die im Auftrag der Deutschen Bank handeln, ist es ausdrücklich untersagt, sich in irgendeiner Form an Bestechung oder Korruption zu beteiligen. Wir halten uns von Geschäften fern, die ohne unzulässige Verhaltensweisen nicht zustande kommen oder fortgeführt werden können.

Bereits 2013 schufen wir ein eigenes Team zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung (ABC), um Rechts- und Compliance-Beratung anzubieten und unsere Richtlinien, Verfahren und Kontrollen zu verbessern. 2014 haben wir die Steuerung, Prozesse und Kapazitäten unseres ABC-Bereichs weiter ausgebaut sowie ein Netzwerk aus regionalen ABC-Leitern gebildet. Das ABC-Team umfasst derzeit insgesamt neun Mitarbeiter.

500

Mitarbeiter aus allen Geschäftsbereichen nahmen an Workshops zum Schutz vor Finanzkriminalität teil

Im Jahr 2014 haben wir eine Bewertung der Betrugs-, Bestechungs- und Korruptionsrisiken in unseren Geschäftsbereichen abgeschlossen. Wir führten Workshops mit rund 500 Vertretern aller Geschäftsbereiche an sechs Standorten weltweit durch, um typische Risiken und die Kontrollen zur Risikominimierung zu analysieren. Der Schwerpunkt lag dabei auf bestehenden Risiken in den einzelnen Geschäftsbereichen und auf Empfehlungen zum Umgang mit diesen Risiken. Wir haben unser ABC-Programm auf die identifizierten Hauptrisiken ausgerichtet und werden uns 2015 verstärkt auf Risiken konzentrieren, die von Dritten und Mitarbeitern ausgehen können oder in Zusammenhang mit Geschenken und Einladungen stehen.

Darüber hinaus haben wir 2014 eine neue ABC-Richtlinie eingeführt, die unsere Null-Toleranz-Haltung gegenüber Bestechung und Betrug unterstreicht. Die Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter der Deutschen Bank weltweit und regelt den Umgang mit politischen und karitativen Spenden sowie der Beschäftigung von Personen, die mit Amtsträgern oder Kunden in Verbindung stehen. Zudem umfasst sie ein Verbot von Bar- und Spesenzahlungen und erläutert die anzuwendenden Vorschriften.

Weitere kriminelle Aktivitäten bekämpfen

Für die Bekämpfung weiterer krimineller Aktivitäten haben wir ein neues Antibetrugsteam (Anti-Fraud and Investigations) aufgestellt. Es ist verantwortlich für die Entwicklung und Überwachung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Betrug und sonstigen kriminellen Aktivitäten im Sinne des deutschen Rechts, die die Vermögenswerte der Deutschen Bank gefährden könnten. Geschäftsbereichsübergreifend koordiniert das Team die Prävention, Aufdeckung und Untersuchung von internen und externen Betrugsfällen. Im Jahr 2015 werden wir unsere Aktivitäten zur Überwachung und Prävention möglicher Betrugsfälle ausbauen.

Auf Konzernebene werden wir ein Group Financial Crime Governance Committee unter Vorsitz des globalen AFC-Leiters bilden. Das Gremium ist damit beauftragt, eine zentrale Stelle zur Bekämpfung von Finanzkriminalität einzurichten, und wird vierteljährlich Berichte von regionalen Financial Crime Governance Committees unter Vorsitz der jeweiligen AFC-Leiter erhalten.

Trainingsmaßnahmen zum Schutz vor Finanzkriminalität

Wir schulen unsere Mitarbeiter und das Management der Bank gezielt zu Themen der Finanzkriminalität. Im Jahr 2014 und Anfang 2015 wurden 89.000 Mitarbeiter weltweit für ein Online-Trainingsmodul angemeldet, das die Themen Bestechung und Korruption, Know Your Customer, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionen und Embargos, Marktverhalten sowie Betrug und Informationsschutz umfasst.

Mehr als 27.000 Mitarbeiter hatten den Kurs bis zum Ende des Jahres 2014 abgeschlossen. Darüber hinaus gibt ein neues Online-Training einen umfassenden Überblick über Bestechungs- und Korruptionsrisiken. Den Kurs haben mehr als 57.000 Mitarbeiter absolviert. Er deckt die exterritoriale Wirkung bestimmter Gesetze und Themen wie die Annahme und Vergabe von Geschenken, Einladungen und Beschleunigungszahlungen ab. Die Mitarbeiter unseres Bereichs Private & Business Clients erhielten ein speziell auf ihre Aufgabengebiete ausgerichtetes Training zu den Compliance-Grundsätzen der Bank. Es geht auch gezielt auf Aspekte der Korruption ein. Die Mitglieder des Group Executive Committee haben individuelle Unterweisungen erhalten. Darüber hinaus haben wir Schulungen zu den Themen Bestechung und Korruption für Berater durchgeführt, die Kundenbeziehungen entwickeln und Geschäfte einleiten oder anbieten.

dfds