Deutsche Bank
Unternehmerische Verantwortung Bericht 2014
Deutsche Bank Geschäftsbericht 2013
Genehmigung von Produkten

Fenster schließen

Genehmigung von Produkten

In Kürze

  • Klar definierte Standards zur Beurteilung neuer Produkte und Transaktionen
  • Regelmäßige Überprüfung bestehender Produkte

Wir wollen nur Produkte und Dienstleistungen anbieten, die im Rahmen der globalen und regulatorischen Vorgaben Wert für Kunden und Aktionäre der Deutschen Bank schaffen. Unsere Prozesse zur Beurteilung von Produkten und bestimmter nicht standardisierter Transaktionen unterstützen dieses Ziel. Sie vereinheitlichen die Konzeption, Entwicklung, Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Dienstleistungen. Ein entsprechender Genehmigungsprozess ist für alle Produktentwicklungen und -änderungen, neue Geschäftsfelder und Märkte erforderlich.

Genehmigte NPAs nach Division

Genehmigte NPAs nach Division (Tortendiagramm)

Ein konzernweites Rahmenwerk zur Beurteilung von Produkten (New Product Approval, NPA) und Transaktionen (New Transaction Approval, NTA) beschreibt Richtlinien, Verfahrensweisen und Kontrollmechanismen. Es liegt in der Verantwortung unseres NPA-Komitees, das dem Risk Executive Committee untersteht. Das Rahmenwerk legt einen besonderen Schwerpunkt auf die Beschreibung von Verantwortlichkeiten und die Beurteilung von Risiken. Klar definierte Aufgaben und Zuständigkeiten, Standards zur Überprüfung ihrer Einhaltung, Schulungen und ein „Red Flags“-Prozess ermöglichen es uns, korrigierende Maßnahmen einzuleiten und eine konsequente Qualitätskontrolle durchzuführen. Das NPA/NTA-Rahmenwerk verbindet Prüfungs- und Genehmigungsprozesse. Damit können wir besser feststellen, ob Technologien, Bilanzierungsstandards, rechtliche Vorgaben sowie Compliance-Vorschriften und Kontrollen richtig angewendet werden.

Alle Produktentwicklungen und -änderungen müssen von zentralen Kontrollfunktionen, wie zum Beispiel Compliance und AML, genehmigt werden. Produkte und Transaktionen in bestimmten Geschäftsfeldern erfordern eine unabhängige Einschätzung durch das NPA-Risikomanagement-Team. Als wesentlich eingeschätzte Produktentwicklungen bedürfen darüber hinaus der Freigabe durch das zuständige regionale und divisionale NPA-Komitee. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn neue Risikofaktoren erkannt oder neue Geschäftsfelder aufgenommen werden. Eine Weiterleitung an regionale Reputationsrisikogremien oder das Group Reputational Risk Committee ist auch dann erforderlich, wenn starke Bedenken auftreten, etwa im Hinblick auf den Schutz der Reputation der Bank. Ab 2015 werden wir auch ökologische und soziale Kriterien in den NPA/NTA-Prozess einbeziehen.

Systematische und regelmäßige Überprüfungen

Im Jahr 2014 starteten wir eine Product Lifecycle-Initiative. Sie umfasst alle vier zentralen Geschäftseinheiten sowie die Non-Core Operations-Einheiten und Infrastrukturfunktionen. Unser neues Rahmenwerk zum Product Lifecycle-Management enthält Mindestkriterien zur Überwachung und Entfernung von Produkten während des gesamten Lebenszyklus, Anforderungen an die systematische Einbindung genehmigter Produkte in die Geschäftsprozesse, Dokumentationsstandards sowie Aufgaben und Verantwortlichkeiten aller Abteilungen.

dfds